 |
| Lieferland |
Versandkosten |
ca. Lieferzeiten |
| Deutschland* |
4.20 Euro |
2 Tage Tage |
| Belgien |
11.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Dänemark |
11.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Frankreich |
12.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Finnland |
16.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Großbritannien |
14.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Italien |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Luxemburg |
11.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Niederlande |
11.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Österreich |
11.00 Euro |
4 Tage Tage |
| Portugal |
16.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Schweden |
16.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Spanien |
16.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Slovakei |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Slowenien |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Tschechien |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Ungarn |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Polen |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
| Bulgarien |
14.00 Euro |
5 Tage Tage |
- * Der Versandkostenanteil für Nachnahmelieferungen innerhalb Deutschlands beträgt 8,20 Euro zzgl. 2 Euro Geldübermittlungsgebühr. Diese wird von DHL direkt bei der Bezahlung der Nachnahmesendung mitberechnet.
Auszug aus unserer AGB
IV. Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die aufgeführten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Die Lieferung wird innerhalb Deutschlands per General-Logist-System (GLS) und ausserhalb Deutschland per DHL-Worldwide durchgeführt.
- Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht angenommen. Für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest haften wir nicht, sofern uns hierbei nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem Euro-Referenzzinssatz EURIBOR.
- Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
V. Zahlungsmöglichkeiten und Versandkosten im Inland
- per Nachnahme:
Der Versandkostenanteil beträgt 8,20 Euro zzgl. 2 Euro Geldübermittlungsgebühr. Diese wird von DHL direkt bei der Bezahlung der Nachnahmesendung erhoben. Ab einem Warenwert/Lieferung von 250,00 Euro liefern wir versandkostenfrei.
- per Rechnung:
Wir werden Sie erst nach 5 erfolgreichen Bestellungen für die Rechnungsstellung freischalten
Ausnahme:
Behörden/Institute
Rechnungsstellung ist dann 30 Tage netto. Der Versandkostenanteil beträgt 4,20 Euro ab. Ab einem Warenwert/Lieferung von 250,00 Euro liefern wir auch hier versandkostenfrei.
- per Vorkasse:
Der Versandkostenanteil beträgt 4,20 Euro. Ab einem Warenwert/Lieferung von 250,00 Euro liefern wir versandkostenfrei.
Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungs E-Mail. Überweisen Sie den ausgewiesenen Rechnungsbetrag auf das aufgeführte Konto der TRS - Star GmbH. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang des kompletten Rechnungsbetrages.
VI. Zahlungsmöglichkeiten und Versandkosten innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union
per Vorkasse:
Der Versandkostenanteil und Geldübermittlungsgebühr werden entsprechend der unter Versandkosten aufgeführten Tabelle berechnet.
Länder die nicht der europäischen Union angehören müssen noch zusätzlich pauschal verzollt werden.
Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungs E-Mail. Überweisen Sie den ausgewiesenen Rechnungsbetrag auf das aufgeführte Konto der TRS - Star GmbH.
VII. Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt
- Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die übliche Lieferzeit beträgt für Lagerware zwei bis drei Tage, für alle anderen (insbesondere Sonderbestellungen) mind. fünf Arbeitstage. Außergewöhnliche Lieferzeiten werden Ihnen per eMail mitgeteilt.
- Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde. Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versandbereitschaft der Ware.
- Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder beim Hersteller eintreten. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel auf den für die Produktion der Warenlieferung relevanten Rohstoffmärkten sowie verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
- Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 8 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestimmen sich nach Ziff. XIX dieser Bestimmungen.
- Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung i.S.d. Ziff. VII. 3. länger als 8 Wochen andauert.
- Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf unseren Beschaffungsmärkten häufig Beschaffungsengpässe bestehen. Der Versandkostenanteil wird dann selbstverständlich nur einmal berechnet.
- Werden wir von unserem Zulieferer selbst (endgültig) nicht beliefert, obwohl wir diesen sorgfältig ausgewählt und die Bestellung den Anforderungen an unsere Lieferpflicht genügt, so werden wir von unserer Leistungspflicht befreit, wenn wir dem Kunden unsere Nichtbelieferung anzeigen und, soweit zulässig, die Abtretung der uns gegen den Zulieferer zustehenden Ansprüche an den Kunden anbieten. Bei der Auswahl unserer Zulieferer haften wir nicht für leicht fahrlässiges Auswahlverschulden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u. a.).
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung. ist er nicht berechtigt.
- Zur Sicherung unserer Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund (vergl. Ziff VIII.1.) - tritt der Kunde schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferungen, in denen unsere Vorbehaltware enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für die enthaltene Vorbehaltsware entspricht.
- Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab, und zwar in Höhe des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, der für die weiterverkaufte Vorbehaltsware vereinbart wurde.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Stellen wir unsere Gesamtforderung nach Ziffer IV. 6. sofort fällig, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu überweisen, bzw. uns zwecks Feststellung der gemäß Ziffer VIII. 3. abgetretenen Forderungen seine Buchhaltungsunterlagen zugänglich zu machen.
- Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer IV. 6. geltend machen, so hat uns der Kunde Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandene Vorbehaltsware zu übersenden, die Ware für uns auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben.
- Übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%.
- Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde.
- Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu.
- Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.
- Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Unser Eigentumsrecht bestimmt sich in diesem Fall entsprechend vorstehender Ziff. VIII. 10.
IX. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
- Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport der Ware erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer Routenplanung, auf Kosten des Kunden.
- Die Gefahr geht erst nach der Übergabe der Ware durch die Transportperson an den Kunden auf diesen über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.
- Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken - soweit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich - versichert.
|
 |
|
| Unser Preishit |
MSC 1 Watt LED-Taschenlampe
Die Power LED ist so hell wie 50 herkömmliche Leuchtdioden
|
 |
| Kundenlogin |
|
 |
| Newsletter |
|
 |
|